Förderprogramm Starkes Dorf wird ausgebaut

Hessische Landesregierung baut erfolgreiches Förderprogramm aus: Rhein: „Jedes Projekt leistet einen wertvollen Beitrag, um Orte der Gemeinschaft in Hessen zu schaffen"

Wiesbaden. Ministerpräsident Boris Rhein hat die Weiterentwicklung des Förderprogramms „Starkes Dorf — Wir machen mit!" zu „Starkes Dorf+" als wichtigen Schritt für das Miteinander in den ländlichen Räumen in Hessen bezeichnet. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter https://starkesdorf.de.

„Seit sieben Jahren fördern wir bürokratiearm Projekte von engagierten Hessinnen und Hessen, die sich für ihre Heimat stark machen. Dadurch gewinnen unsere ländlichen Räume weiter an Attraktivität. Jedes Projekt leistet einen wertvollen Beitrag, um Orte der Begegnung und der Gemeinschaft in Hessen zu schaffen — darunter Dorfplätze, Gemeinschaftshäuser, Veranstaltungsorte und Sportanlagen", sagte der Regierungschef. Bislang wurden mehr als 850 Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 3,3 Millionen Euro realisiert.

Die hohe Zahl an Anträgen und Projekten der vergangenen Jahre belege den Erfolg des Förderprogramms, äußerte Rhein weiter. Aus diesem Grund habe die Landesregierung im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbart, das Förderprogramm auszubauen. „Mit einer erweiterten Förderrichtlinie hat ,Starkes Dorf
— Wir machen mit!' neuen Schwung erhalten."

Bislang hat das Förderprogramm Kommunen projektbezogen unterstützt. Nun wurden zwei weitere Stränge in die neue Förderrichtlinie aufgenommen. Zum einen wurden
die wichtigsten Erkenntnisse aus dem beendeten Modellvorhaben „Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich. Starthilfe für kreative Köpfe" in die Richtlinie integriert und damit
verstetigt. Dadurch wird „Starkes Dorf+" künftig auch die Entwicklung von Konzepten und Initiativen im ländlichen Raum fördern, die alte Treffpunkte wieder aufleben lassen
sollen. Zum anderen wird „Starkes Dorf+" ab sofort auch bei der Gründung von Bürgergenossenschaften unterstützen. Zweck der Genossenschaften ist die Förderung des Gemeinwesens sowie des sozialen Zusammenhalts der Genossenschaftsmitglieder. „Die neue Förderrichtlinie ist bundesweit einzigartig und kommt den Menschen vor Ort zugute", sagte Rhein.

Der Regierungschef verwies darauf, dass mit dem Förderprogramm noch mehr Ressourcen für den ländlichen Raum in Hessen bereitgestellt werden. Für „Starkes
Dorf+" stehen 600.000 Euro zur Verfügung. Der jeweilige Zuschuss für bewilligte Projekte variiert zwischen 1.000 und 7.500 Euro. Anträge für einen der drei Förderstränge können auf einer neuen Bewerbungsplattform online eingereicht werden.

Merkblatt zu den Förderkriterien und Zielen

Basierend auf der geltenden Förderrichtlinie, zu finden unter www.starkesdorf.de. Bei Fragen zur Antragstellung bietet das Team der Bewilligungsstelle „STARKES
DORF+" gerne Hilfe an, zu erreichen über starkes.dorfestk.hessen.de.

Welche Ziele verfolgt das Förderprogramm „STARKES DORF+"?
Mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+" werden Projekte und Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt
und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität verbessern. Es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl
leisten.

Was ist das „Plus" in „STARKES DORF+"?
Während im Förderprogramm „STARKES DORF — Wir machen mit!" bis dato ausschließlich die Umsetzung von Kleinprojekten gefördert wurde, wird die Weiterentwick-
lung „STARKES DORF+" um zwei weitere Förderansätze erweitert:
(1) Projektbegleitung und Projektberatung
(2) Umsetzung von Kleinprojekten
(3) Gründung von Bürgergenossenschaften

Wo wird gefördert?
Das Fördergebiet umfasst die ländlichen Räume Hessens. Ausgenommen von der Förderung sind zudem Projektanträge, die in Großstädten und großen Mittelstädten
ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umgesetzt werden sollen. Die genaue Fördergebietskulisse finden Sie auf der Webseite des Förderprogramms unter
www.starkesdorf.de.

Wer kann einen Förderantrag stellen?
Förderanträge können Personengruppen stellen, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Ver-
eine). Einzelpersonen oder Ortsbeiräte und andere kommunale Vertretungen sind nicht förderberechtigt. In dem Förderantrag muss eine Person benannt werden, die als
Ansprechperson für den Förderantrag verantwortlich ist und im Falle einer Förderung für den Abruf der Fördermittel und für sämtliche Nachweispflichten verantwortlich ist.
Wie und zu welchen Konditionen kann ich mich bewerben? Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Dabei ist ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Im Online-Antrag werden Sie bei der Berechnung des Förderbetrages und des Eigenanteils durch Rechenfelder unterstützt. Eine Absendung des Förderantrages ist nur bei der Berechnung eines zulässigen Förderbetrages und Eingabe eines ausreichenden Eigenanteils möglich. Die Finanzmittel des Eigenanteils müssen zum Zeitpunkt des Förderantrags vorhanden sein. Das Gesamtprojektvolumen je Förderantrag sollte 15.000 Euro nicht überschreiten. Zusätzlich erforderlich ist das Einbringen bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen des Vorhabens.

Mehr dazu finden Sie unter www.starkesdorf.de