Alte Führerscheine umschreiben wie wann wo?

Für Kfz-Fahrwesen bedeutet ein abgelaufener Führerschein, dass er/sie /es nicht mehr offiziell am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 2033 zum EU-Führerschein umgeschrieben werden.