Beratung bei Pflegebedürftigkeit

Bei Pflegebedürftigkeit: Beratung kann helfen, Folgen zu mildern - Kostenloses Angebot des Pflegestützpunktes des Kreises / Termine auch digital oder zuhause möglich

Kreis Bergstraße (kb). Die Lebenshaltungskosten sind in Deutschland in den vergangenen Jahren  - unter anderem bedingt durch die hohe Inflation – stark gestiegen. Auch bei den Kosten in der stationären und ambulanten Pflege war zuletzt ein starker Anstieg zu verzeichnen. Viele pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige, aber auch Menschen, die pflegebedürftig werden könnten, machen sich daher Sorgen, wie sie diese Kosten noch stemmen können. Die zusätzliche Sorge, wie sie die Dreifachbelastung aus Familie, Beruf und Pflege bewältigen können, treibt vor allem viele pflegende Angehörige um. Zahlreiche Fragen von Menschen, die von Pflege betroffen sind, drehen sich auch um mögliche Hilfsmittel, um Unterstützungsangebote und Verbesserungen des Wohnumfeldes.

Fit und mobil im Alter: Sturzrisiko mindern

Welche Faktoren mindern das Sturzrisiko

Andrea El Abed (psychosoziale Fachkraft auf dem Land PauLa des Kreises Bergstraße) informiert über Gefahrenquellen, Vorbeugung und den Kurs „Fit und mobil im Alter“

Viele Seniorinnen und Senioren sorgen sich, dass sie stürzen und sich dabei womöglich ernsthaft verletzen könnten – und im schlimmsten Fall danach sogar auf Pflege angewiesen zu sein. Laut des Bundesministeriums für Gesundheit stürzen etwa 30 von 100 Menschen über 65 Jahren, die zuhause leben, einmal im Jahr. Bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben, sind es sogar 50 von 100 pro Jahr. Das Risiko zu stürzen sinkt, wenn man körperlich aktiv ist. Im Interview erläuterte Andrea El Abed mögliche Gefahrenquellen, Vorbeugung und ein Kursangebot, das die PauLa des Kreises, die TG Rimbach und Jürgen Massonne vom Viernheimer Lauftreff e.V. ab dem 12. Mai 2023 in Rimbach anbieten.

Hilfe rund um Pflege und Versorgung: Pflegestützpunkt Bergstraße

Hilfe rund um Pflege und Versorgung: Pflegestützpunkt Bergstraße bietet Beratung vor der Festlegung des Pflegegrades durch die Krankenversicherung

Die Bestimmung des Pflegegrads hat große Auswirkungen auf das Leben von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Seit Februar 2020 erfolgt die Bestimmung des Pflegegrads durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) auch telefonisch. Um die Betroffenen bestmöglich auf dieses Gespräch vorzubereiten, bietet der Pflegestützpunkt Bergstraße vor der telefonischen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen eine umfassende Beratung an.

LaDaDi: Notfalldosen

Verteilung der Notfalldosen hat begonnen

Zwei Dinge sind im Notfall besonders wichtig: Geschwindigkeit und Informationen. Der Rettungsdienst und der Notarzt sind auf Informationen angewiesen. Gerade wenn man sich in einer medizinischen Notlage befindet oder alleine lebt und Hilfe braucht, ist es gut, wenn man eine Notfalldose hat.

Ab 2021: Wichtige Neuerungen für pflegende Angehörige

Mit Beginn des neuen Jahres ergeben sich für pflegende Angehörige wichtige Neuerungen*, die 2021 die Pflege finanziell erleichtern sollen. Im vergangenen Jahr wurden pflegende Angehörige im öffentlichen Diskurs um Finanzhilfen, vor allem im Zuge der Corona-Pandemie, oft vernachlässigt.

Umso wichtiger ist es, dass diese systemrelevante Personengruppe von Jahresbeginn an besondere Unterstützung erfährt. Der Verband Pflegehilfe stellt daher eine Übersicht zur Verfügung, welche neuen finanziellen Entlastungsmöglichkeiten sich 2021 ergeben.

 

Seniorenberatung Lautertal: telefonische Terminvereinbarung

Aufgrund der Corona-Situation bietet die Seniorenberatung des Diakonischen Werkes im Lautertal keine offene Sprechstunde an, sondern es können Termine nur nach Anmeldung erfolgen.

Regina Eichler-Walter, Seniorenberatung Diakonisches Werk Bergstraße Riedstr. 1 64625 Bensheim Tel.: 06251/107226 Fax: 06251/107252 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Diakonische Werk Bergstraße ist Teil der Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V. Ederstrasse 12 60486 Frankfurt am Main

Rechtzeitig dran denken: Patientenverfügung

Sehr wichtig ist es, zu Zeiten geistiger Klarheit zu bestimmen, wie man gerne im Fall einer schwerwiegenden Krankheit, die die Selbstbestimmung einschränkt oder unmöglich macht, behandelt werden möchte. Sollen lebenserhaltende Maßnahmen bis zum bitteren Ende (das kann mit einem Herzschrittmacher sehr lange dauern) durchgeführt werden, sprich möchte man zwischen Apparaten und Schläuchen ein Leben im Dämmerzustand führen, oder sollen diese Maßnahmen beendet werden, sobald eine Besserung der Situation zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann?

Über die Patientenverfügung informiert der Hausarzt, es gibt die entsprechenden Formulare dort oder beim Notar, auch im Internet sind sie zu finden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html

Dort sind auch Informationen über eine Betreuungsverfügung und den Notfallpaß zu finden. Seit dem 1. September 2009 hat der Gesetzgeber die Patientenverfügung gesetzlich so geregelt: sie muss schriftlich sein, je qualifizierter, desto verbindlicher. Formvorschriften wie Handschriftlichkeit oder notarielle Beurkundung spielen für die Praxistauglichkeit keine Rolle mehr, es kommt vielmehr auf die konkreten Inhalte an.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson festlegen, die im Fall des Falles rechtliche Angelegenheiten wahrnehmen darf. Der genaue Umfang muß in der Vollmacht beschrieben werden, und es erfordert ein hohes Maß an Vertrauen zu dieser Person, die ja im Fall des Verlustes Ihrer Selbstbestimmung Ihre Dinge regeln darf. 
https://www.bmjv.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/vorsorgevollmacht/vorsorgevollmacht_node.html

Auch Ihr Testament muß bestimmten Formalitäten entsprechen und es ist empfehlenswert, es ins amtliche Testamentregister eintragen zu lassen.
https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8961790

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Zuerst Ehepartner und Kinder sowie Enkelkinder. Andernfalls kommen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen sowie danach Großeltern, Tanten und Onkel sowie Cousinen/Cousins in Frage. Gibt es keine ermittelbaren Erben, fällt das Erbe an den Staat.

Weitere Fragen wie

  • Pflichtteil: Welche Ansprüche sind zu beachten?
  • Wie erstelle ich mein Testament rechtssicher?
  • Und wie kann ich eine gemeinnützige Organisation bedenken?

erläutert übersichtlich eine Broschüre des Umweltinstituts München e.V., zum Beispiel:

  • Testament oder Vermächtnis: Wo liegen die Unterschiede?
    Wer über ein Testament erbt, kann auch Schulden und Verpflichtungen erben. Ein Vermächtnis umfaßt nur einen bestimmten Teil des Erbes. 
    Wie man sich um die Erbschaftssteuer drückt, brauchen wir hier nicht zu erläutern - wer betroffen ist, weiß das. Setzt man aber eine gemeinnützige Organisation als Erbberechtigten ein, so fällt keine Erbschaftssteuer an. 
  • Wie kann Ihr Testament die Umwelt schützen?
    Angenommen, Sie haben keine Erbberechtigten oder möchten diesen nur den Pflichtteil überlassen und suchen eine Einrichtung, die Ihr Geld für einen guten Zweck einsetzt. Hierfür kommen Sozialverbände, Rettungsinitiativen wie "Ärzte ohne Grenzen" oder Tierschutzverbände in Frage.
    Das Umweltinstitut München e.V. empfiehlt ein Vermächtnis für einen gemeinnützigen Zweck:
    https://umweltinstitut.org/unterstuetzen/testamentsspenden/
  • oder als Druckbroschüre erhältlich im Rathaus Reichenbach

Dort erfahren Sie: Nur 45 Prozent der über 60-Jährigen in Deutschland haben ein Testament verfasst. Bei den unter 50-Jährigen sind es sogar nur elf Prozent. In vielen Fällen greift daher die gesetzliche Erbfolge und nicht der eigene Wille. Fast jeder fünfte Erbfall führt zudem zu Streit unter den Hinterbliebenen.
Einen umfangreichen Leitfaden - auch mit allgemeinen Informationen zum Thema - hat das Umweltinstitut München e.V. erstellt. Er ist sowohl online als auch in Papierform erhältlich. Marieta Hiller

Wenn häusliche Pflege dem Rücken schadet

Rund eine Millionen Menschen in Deutschland pflegen zu Hause einen Angehörigen. An ihre eigene Gesundheit denken viele Pflegende dabei oft zuletzt. Ein Beispiel dafür ist der Rücken: verspannte Schultern, quälende Rückenschmerzen oder ein steifer Nacken gehören für viele pflegende Angehörige zum ohnehin anstrengenden Pflege-Alltag. Aus diesen Beschwerden kann leicht eine chronische Krankheit werden. Ein Poster mit acht Ausgleichsübungen für den gestressten Rücken hat jetzt die Unfallkasse Hessen zum kostenlosen Herunterladen ins Internet gestellt: www.ukh.de.Vom "Recken und Strecken" über "Schultern lockern" und "Brust-muskeln kräftigen" reichen die Übungen. Sie sind leicht zu erlernen, erfordern außer einem Geschirrhandtuch und einem normalen Stuhl keine Hilfsmittel und können leicht zwischendurch in den Pflegealltag eingebaut werden.

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