Tipps der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. für Ihre Steuererklärung, energetische Sanierungen und vieles mehr
Frederik Hinninger, Beratungsstelle Beedenkirchen des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. stellt hier einige wichtige steuerliche Themen vor. Einige kurze Beispiele: Ihre Steuererklärung müssen Sie bis zum 31. Juli 2025 abgeben, sofern Sie dazu verpflichtet sind. Wer nicht verpflichtet ist, kann die Steuererklärung vier Jahre rückwirkend freiwillig abgeben. Kindergeld können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes erhalten, sofern es im Studium, einer Ausbildung oder im freiwilligen sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst ist. Dies ist bis zum 25. Jahr möglich. Dazu muß ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. (Anm. d. Red.: derzeit bekommt man allerdings bei Anfragen an die Familienkasse folgende Antwort: " Das Postfach des Empfängers ist voll und kann zurzeit keine Nachrichten annehmen. Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch mal").