Verdiente Anerkennung für ehrenamtliches Engagement: Ehrenamts-Card bringt rund 50 Vergünstigungen
Bis einschließlich 05. Oktober 2025 können Vorschläge eingereicht werden / Ab 5 Stunden Zeit-Investition pro Woche
Kreis Bergstraße (kb). Ohne ehrenamtliches Engagement würde Vieles in unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Das Land Hessen und der Kreis Bergstraße möchten den Einsatz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern daher auch in diesem Jahr mit der Verleihung der Ehrenamts-Card für die Jahre 2026 und 2027 würdigen. Mit dieser Karte erhalten die Inhaberinnen und Inhaber zwei Jahre lang Preisnachlässe auf zahlreiche Angebote von öffentlichen und privaten Einrichtungen wie zum Beispiel Schwimmbäder, Kinos oder Theater im Kreis Bergstraße und in ganz Hessen. Zudem gibt es für sie spezielle Aktionen und Gewinnspiele.
„Für das soziale und gesellschaftliche Leben im Kreis und in den Kommunen ist das ehrenamtliche Engagement unverzichtbar. Ich bin sehr dankbar, dass so viele Bergsträßerinnen und Bergsträßer ihre Energie und ihre Freizeit in das Gemeinwohl investieren, anderen Gutes tun und gleichzeitig das gesellschaftliche Miteinander stärken. Das vielfältige Engagement beeindruckt mich. Mit der Ehrenamts-Card wollen wir unseren Dank und unsere Anerkennung zum Ausdruck bringen, die Arbeit honorieren und ganz konkret etwas an die Engagierten zurückgeben“, sagt Landrat Christian Engelhardt.
Wer kann die Ehrenamts-Card erhalten? Die vorgeschlagenen Personen sollen sich durch ein langjähriges Engagement in Vereinen, Verbänden oder Institutionen verdient gemacht haben. Die Karte können Personen aus den Bereichen Bildung, Rettungsdienst, Kultur/Musik, Umwelt, Soziales/Senioren, Sport und Bewegung bekommen. Vorschlagsberechtigt sind die Gemeinden, Kreisverbände und kirchliche Organisationen (Dekanate) und der Sportkreis. Auch auf eigenen Antrag der ehrenamtlich Tätigen kann eine Vergabe erfolgen. Künftige Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card sollten mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche über einen Zeitraum von zwei Jahren oder seit Bestehen der Organisation geleistet haben. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Auch die Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen in Projekten und Initiativen wird berücksichtigt. Personen, die über die Erstattung der eigenen Aufwendungen hinaus eine Vergütung erhalten, gehören nicht zur Zielgruppe der „E-Card“.
Weitere Informationen und Möglichkeiten, Personen für die Ehrenamts-Card vorzuschlagen, sind unter https://www.kreis-bergstrasse.de/Ehrenamts-Card oder über www.deinehrenamt.de/ecard-hessen zu finden.
Vollständig ausgefüllte Anmeldungen müssen schriftlich bis einschließlich 05. Oktober 2025 bei der Abteilung L-1/1, Bürgerservice, Vereine und Kultur (Postanschrift: Kreis Bergstraße Der Kreisausschuss, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim) eingereicht werden.
Homepage: https://www.kreis-bergstrasse.de/
Interessante Informationen aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Freizeit sowie Informationen aus unserer Region finden Sie unter www.wirtschaftsregion-bergstrasse.de.